Als Arbeitgeber stehen Sie in der heutigen Zeit vor vielen neuen Herausforderungen. Da ist zum einen der demografisch bedingte Fachkräftemangel und zum anderen wählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute ein Unternehmen nach anderen Kriterien aus.
Für Sie als Arbeitgeber gilt es somit, Ihre Attraktivität gegenüber Bewerbern und im Wettbewerb um Talente auszubauen und Alleinstellungsmerkmale anzubieten.
Und hier unterstützen wir Sie mit modernen, kollektiven Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die Vorteile der betrieblichen BU liegen auf der Hand. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen Abgaben zu Sozialversicherung und der Arbeitgeber kann die Beiträge als Betriebsausgaben beim Finanzamt angeben.
zahlt Ihren Mitarbeitenden entsprechend der vertraglichen Bedingungen eine vereinbarte Rente, wenn diese ihren Beruf nach einer bestimmten Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
die erst im Ruhestand fällig wird, punktet die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente mit der Sicherheit, bereits während des Berufslebens für den Notfall finanziell abgesichert zu sein, und bietet dem Arbeitnehmer somit einen sofortigen Nutzen.
können Sie mit der betrieblichen BU-Rente die Mitarbeiterbindung erhöhen und die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft steigern. Gleichzeitig können Sie sich als attraktives arbeitgebendes Unternehmen für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber positionieren.
Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise die BU als Direktversicherung abschließt, können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) steuerfrei und sozialabgabenfrei angelegt werden.
Zudem:
Bei einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt in der Regel der Arbeitgeber die Beiträge – entweder vollständig oder über eine sogenannte Entgeltumwandlung (also aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers).
Ein möglicher Nachteil dabei: Wenn der Arbeitnehmer länger krank ist und deshalb kein Gehalt mehr bekommt, wird auch kein Beitrag mehr an die Versicherung gezahlt. Das liegt daran, dass die Beiträge über das Gehalt abgeführt werden.
Nach etwa 6 Wochen endet in der Regel die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und der Arbeitnehmer erhält Krankengeld von der Krankenkasse. In dieser Zeit fließen keine Beiträge mehr in die betriebliche BU-Versicherung.
Damit der Versicherungsschutz trotzdem bestehen bleibt und der Vertrag nicht wegen Zahlungsverzug gekündigt wird, muss der Arbeitnehmer die Beiträge in dieser Zeit selbst – also privat – weiterzahlen.
Wichtig zu wissen: Dies betrifft in der Regel nur die Zeit zwischen dem Ende der Lohnfortzahlung und dem Beginn der BU-Rente, also meistens nur wenige Monate. Dennoch sollte man sich dieses Risikos bewusst sein.
Ein weiterer und großer Unterschied besteht bei der Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall.
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente muss bei einer Berufsunfähigkeit voll versteuert werden. Eine privat abgeschlossene BU-Versicherung muss nur mit Ertragsanteil versteuert werden. Dafür hat der Arbeitnehmer natürlich auch Jahre oder Jahrzehntelang einen hohen Betrag nicht versteuert und keine Abgaben an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt. Wenn wir beraten, weisen wir immer auf diese finanzielle Lücke hin und vereinbaren eine höhere BU-Rente.