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bBU - betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge

Betriebliche Berufs­unfähig­keits­versicherung für Ihre Mitarbeitenden

 

Als Arbeitgeber stehen Sie in der heutigen Zeit vor vielen neuen Herausforderungen. Da ist zum einen der demografisch bedingte Fachkräftemangel und zum anderen wählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute ein Unternehmen nach anderen Kriterien aus.

Für Sie als Arbeitgeber gilt es somit, Ihre Attraktivität gegenüber Bewerbern und im Wettbewerb um Talente auszubauen und Alleinstellungsmerkmale anzubieten.

Und hier unterstützen wir Sie mit modernen, kollektiven Berufs­unfähig­keitsversicherungen.

 


Das Wichtigste in Kürze:

Die Vorteile der betrieblichen BU liegen auf der Hand. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen Abgaben zu Sozialversicherung und der Arbeitgeber kann die Beiträge als Betriebsausgaben beim Finanzamt angeben. 

 

 

Eine betriebliche Berufsunfägigkeistversicherung (bBU)...

zahlt Ihren Mitarbeitenden entsprechend der vertraglichen Bedingungen eine vereinbarte Rente, wenn diese ihren Beruf nach einer bestimmten Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.  

Im Gegensatz zur betrieblichen Rentenzahlung...

die erst im Ruhestand fällig wird, punktet die betriebliche Berufs­unfähig­keitsrente mit der Sicherheit, bereits während des Berufslebens für den Notfall finanziell abgesichert zu sein, und bietet dem Arbeitnehmer somit einen sofortigen Nutzen.

Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitenden...

können Sie mit der betrieblichen BU-Rente die Mitarbeiterbindung erhöhen und die Zufriedenheit Ihrer Belegschaft steigern. Gleichzeitig können Sie sich als attraktives arbeitgebendes Unternehmen für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber positionieren.

 

 


Die Vorteile auf einen Blick:

 

Die Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung
  • Einsparen von Beiträgen in die Sozialversicherung (Kranken­ver­si­che­rung, Pflege­ver­si­che­rung)
  • Es entstehen keine Kosten zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)
  • Keine weitere Kosten für die Verwaltung der Verträge
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Versorgungsansprüche kommen nicht in die Bilanz
  • Keine finanziellen Risiken durch Anpassungen der Leistungen
  • Die betriebliche Berufs­unfähig­keitsversicherung kann ganz einfach bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden.

 

Die Vorteile für Ihre Mitarbeitenden:

 

Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise die BU als Direktversicherung abschließt, können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) steuerfrei und sozialabgabenfrei angelegt werden.

Zudem:

  • Weitere 4% der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei. Auf diese 4% werden bereits gezahlte Beiträge für eine pauschal besteuerte Direktversicherung-BU nach § 40 b ESTG a.F. angerechnet.
  • Es gibt einen zusätzlichen Bonus vom Arbeitgeber in den Vertrag. In der Regel beträgt dieser 15 % und resultiert aus seinen Ersparnissen zur Sozialversicherung.
  • Sie können die Beitragszahlung und den Beginn der Berufs­unfähig­keitsrente bei einer Berufs­unfähig­keit flexibel und einfach gestalten.
  • Leichte oder keine Prüfung der Gesundheit, wenn dies mit dem Arbeitgeber und dem Versicherer entsprechend vereinbart wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


bBU: Ein Nachteil, den man kennen sollte

Bei einer betrieblichen Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) zahlt in der Regel der Arbeitgeber die Beiträge – entweder vollständig oder über eine sogenannte Entgeltumwandlung (also aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers). 

Ein möglicher Nachteil dabei: Wenn der Arbeitnehmer länger krank ist und deshalb kein Gehalt mehr bekommt, wird auch kein Beitrag mehr an die Versicherung gezahlt. Das liegt daran, dass die Beiträge über das Gehalt abgeführt werden.

Nach etwa 6 Wochen endet in der Regel die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und der Arbeitnehmer erhält Krankengeld von der Krankenkasse. In dieser Zeit fließen keine Beiträge mehr in die betriebliche BU-Versicherung.

Damit der Versicherungsschutz trotzdem bestehen bleibt und der Vertrag nicht wegen Zahlungsverzug gekündigt wird, muss der Arbeitnehmer die Beiträge in dieser Zeit selbst – also privat – weiterzahlen.

Wichtig zu wissen: Dies betrifft in der Regel nur die Zeit zwischen dem Ende der Lohnfortzahlung und dem Beginn der BU-Rente, also meistens nur wenige Monate. Dennoch sollte man sich dieses Risikos bewusst sein.

 

Ein weiterer und großer Unterschied besteht bei der Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall.

Die betriebliche Berufs­unfähig­keitsrente muss bei einer Berufs­unfähig­keit voll versteuert werden. Eine privat abgeschlossene BU-Versicherung muss nur mit Ertragsanteil versteuert werden. Dafür hat der Arbeitnehmer natürlich auch Jahre oder Jahrzehntelang einen hohen Betrag nicht versteuert und keine Abgaben an die Kranken­ver­si­che­rung und Pflege­ver­si­che­rung gezahlt. Wenn wir beraten, weisen wir immer auf diese finanzielle Lücke hin und vereinbaren eine höhere BU-Rente.

 

 


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